SR II 03 - Staatsanwaltsklausur (Lea)  

Was ist zu beachten, wenn ein Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird, bei dem eine Behörde eine Anzeige erstattet hat?

Ist die Anzeige von einer Behörde erstattet worden, so muss diese vor der Einstellungsentscheidung gem. Nr. 90 RiStBV unter Mitteilung der Gründe für die beabsichtigte Einstellung gehört werden.
Das muss vor Anklageerhebung stehen. IdR steht in Bearbeitervermerk eh, dass durchzuführende Maßnahmen ergebnislos.

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