FiSi IHK Abschlussprüfung

Basis-Lernkarten Fachinformatiker(in) Systemadministration

Wie haftet die Kommanditgesellschaft (KG)?

Der Komplementär haftet unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch und somit auch mit seinem Privatvermögen.
 
Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage (beschränkte Haftung). Wenn ein Kommanditist z.B. 1.000,00 € eingelegt hat, dann kann er auch nur maximal diesen Betrag verlieren.

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