BWL- Zustande kommen des Kaufvertrags

Angebot

Definition eines Angebots und die rechtliche Wirkung

Das Angebot ist eine bestimmte, verbindliche Willenserklärung des Verkäufers, die an eine bestimmte Person oder Personengruppe - nicht an die Allgemeinheit - gerichtet ist.
Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung

Diskussion