FiSi IHK Abschlussprüfung

Basis-Lernkarten Fachinformatiker(in) Systemadministration

Wie unterscheiden sich einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte?

Beim einseitigen Rechtsgeschäft wird nur eine Seite zweier oder mehrerer Vertragspartner verpflichtet, etwas zu tun. Dies ist etwa bei einer Bürgschaft der Fall. Der Bürge bürgt (und haftet notfalls), ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.
 
Bei zweiseitigen (bzw. mehrseitigen) Rechtsgeschäften werden beide Seiten verpflichtet. Dies ist etwa beim Kaufvertrag der Fall. Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware übergeben und die Bezahlung annehmen. Der Käufer muss die Ware annehmen und bezahlen (Verpflichtungs- & Erfüllungsgeschäft).

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