Basiswissen KSK

neutrale Aufwendungen

= Alle Aufwendungen des GuV-Kontos, die nicht oder mit verändernden Werten in die KLR übernommen werden!
 
Neutrale Aufwendungen lassen sich gliedern in:
1) außerordentliche Aufwendungen, die einmaligen Charakter tragen (z.B. Verluste aus Anlageverkäufen; Totalschaden eines LKW nach einem Unfall)
2) betriebsfremde Aufwendungen, die nicht zur Erreichung des Betriebszwecks, sondern für Nebenzwecke gemacht werden;
3) periodenfremde Aufwendungen, die z.B. früheren Jahren zugerechnet werden müssten
4) Zinsaufwendungen, bilanzmäßige Abschreibungen und Wagnisse

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