eigene Karten: Fach 4b

Abwasser

Wer ist für das Betreiben von KKA zuständig?

- grds. Abwasserbeseitigungspflicht bei Gemeinden

- jedoch können Gemeinden auf Grundlage ihres genehmigten Abwasserbeseitigungskonzeptes durch Satzung Einzelne ausschließen (§79a WG LSA) 

- z.B. wegen unverhältnismäßig hohem Aufwand vom Anschluss- und Benutzerzwang und keine Beeinträchtigung Wohl der Allgemeinheit

- Übertragung der Pflicht auf Eigentümer / Pächter

- Überwachung der Selbstüberwachung und Wartung sowie Beseitigung von anfallenden Schlamms durch Gemeinde

Diskussion