Klausuren AS


15 I HGB Rosinentheorie

Fraglich ob der Dritte sich teils auf die wahre Rechtslage und teils auf die fingierte Rechtslage berufen kann.
frühere Rspr: Herauspickewn sei widersprüchliuch und rechtsmissbräuchlich 242
BGH: Herauspicken vom Wortlaut und Schutzzweck des 15 I HGB umfasst, 15 I HGB wirkt nur zum Vorteil des Dritten

Diskussion