Definitionen: Ermittlungsverfahren

Geständnis / geständige Einlassung

Ein Geständnis ist das Zugestehen des Tatvorwurfes des Beschuldigten im Rahmen einer richterlichen Vernehmung.
 
Geständige Einlassung ist das Zugestehen während einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung.

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