Definitionen: Ermittlungsverfahren

Qualifizierte Belehrung

Unter qualifizierter Belehrung ist die Belehrung nach §136 StPO mit dem ergänzenden Hinweis, die Angaben aus der früheren Vernehmung dürften wegen des vorangegangenen Verstoßes gegen §136 StPO nicht verwertet werden.

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