Typisches Mündliche..

Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Verwaltungsverfahren

§ 3 PartG
§ 3
Aktiv- und Passivlegitimation

1Die Partei kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden. 2Das gleiche gilt für ihre Gebietsverbände der jeweils höchsten Stufe, sofern die Satzung der Partei nichts anderes bestimmt.

Diskussion