Typisches Mündliche..

Gibt es im Strafrecht eine Berufung gegen erstinstanzliche Urteile des LG?

  • Ja!
  • Nein!
vgl. § 312 StPO:
Berufung nur für Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts zulässig.
 
[hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Zivilrecht, wo man gegen landgerichtliche Urteile ja Berufung zum Oberlandesgericht einlegen kann.]

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