Typisches Mündliche..

Worauf bezieht sich die „summarische“ Prüfung iRd einstweiligen Rechtsschutzes?

Amtsermittlungsgrundsatz ist eingeschränkt, ggf. nur Glaubhaftmachung und aus Eilgründen keine Beweisaufnahme,
bzgl. der Rechtsprüfung können schwierige, ungeklärte Rechtsfragen dahinstehen (Bsp.: keine Vorlage zum EuGH oder BVerfG im Eilrechtschutz)

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