Typisches Mündliche..

Zwischen welchen Vermögensdefinitionen wird unterschieden?

Der sog. wirtschaftliche Vermögensbegriff 
 
...ist unabhängig vom Zivilrecht und umfasst die Summe aller geldwerten Güter eines zum Wirtschaftsverkehr gehörenden Rechtssubjekts, unabhängig davon, ob sie ihm (zivil-)rechtlich zustehen. Einen Schaden erleidet hiernach also derjenige, der tatsächlich ärmer wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um deliktische Positionen, wie etwa Diebesbeute oder Falschgeld, handelt.

Nach dem sog. juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff 
...gehören jedoch nur solche Positionen dem Vermögen an, die einen wirtschaftlichen Wert haben und unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen. Es werden also durchaus alle dinglichen und Anwartschaftsrechte, schuldrechtliche Ansprüche oder Gewinnchancen geschützt, jedoch keine durch §§ 134, 138 BGB verbotenen und sittenwidrigen Erschleichungen, wie beispielsweise bei einem Versprechen eines „Killerlohns“, der „Geldwäsche“, etc. Darüber hinaus kann es nach dieser Definition auch beispielsweise keinen „betrogenen Dieb“ geben.

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