Typisches Mündliche..

Schöffen - Sinn und Zweck
Historie

Das Schöffenamt geht auf die politische Aufklärung im 19. Jahrhundert und die Emanzipation des Bürgertums zurück. Die Beteiligung von Nichtjuristen an der Rechtsprechung sollte den Einfluss der Obrigkeit verringern. Ehrenamtliche Richter bringen im Ideal ein vom rein juristischen Denken unabhängiges Verständnis in die Urteilsfindung ein, das stärker in der Lebenswirklichkeit verwurzelt sein sollte. 
 
Ursprünglich waren Streitschlichtung und Rechtsfindung Angelegenheit des gesamten Dorfes oder einer gesamten Region. An den dazu regelmäßig stattfindenden Versammlungen (Thing) mussten alle volljährigenMänner teilnehmen. Mit der zunehmenden sozialen Ausdifferenzierung fiel es einigen schwerer als anderen, dem nachzukommen. Dies führte auch zu einer Ausdifferenzierung derjenigen, die an den Versammlungen tatsächlich teilnahmen. Der Begriff „Schöffe“ / sceffino tritt seit dem Ende des 8 Jahrhunderts auf und ersetzte den in der Sache Gleiches bezeichnenden Begriff „rachineburgius“. Karl der Große institutionalisierte dies in einer Reihe von Kapitularien: Nicht mehr die ganze Gerichtsgemeinde, sondern nur noch sieben Schöffen sollten Recht sprechen. Damit zentralisierte er die Legitimation des Gerichtsverfahrens, indem er die Tätigkeit der Schöffen, die bis dahin durch die Gerichtsgemeinde legitimiert waren, zu Beauftragten der Krone machte. Die Tätigkeit des Schöffen wurde so zum Schöffenamt
 
Richtig etabliert in Deutschland durch die Justizgesetze 1924. Zuvor (1848 - 1924) gab es Geschworene (das bedeutet, dass die Geschworenen über den Schuldspruch bestimmen konnten; der Richter musste nur die Strafzumessung erledigen).
 
Man braucht für einen Urteilsspruch immer eine 2/3 Mehrheit. Das bedeutet, dass man immer einen Schöffen mindestens überzeugen muss. Der Sinn, Schöffen einzusetzen ist auch, dass der Richter gezwungen ist, auch schwere Sachverhalte so runterzubrechen, dass auch die Schöffen und damit die Durchschnittsbevölkerung es versteht.

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