Typisches Mündliche..

Wann liegt Anfangsverdacht vor?

Ein Anfangsverdacht, der Anlass zum Einschreiten gibt und zur Erforschung des Sachverhaltes verpflichtet, setzt voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare (ohne erkennbare Verfolgungshindernisse, wie etwa offensichtlicher Schuldausschließungsgründe bei Kindern) Straftat vorliegen (vgl. § 152 Abs. 2 in Verbindung mit § 160 Abs. 1 StPO).
 
Anlass zur Prüfung von Ermittlungen ergibt sich beispielsweise aus 
--> amtlich erlangten Erkenntnissen
     (Konkursakten, Berichte in Medien),
--> auch ausnahmsweise aus privat erlangten
     Kenntnissen mit hohem öffentlich-
     rechtlichem Einschlag (besonderes

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