Alles Mögliche bis zur Betriebsklausur  

Wie ist der gewöhnliche Halteplatz definiert?

Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen Halt dem Zweck des Haltes entsprechend halten muss.
 
Im einzelnen gilt folgendes:
 
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Betriebshalt oder eines
Güterzuges ist möglichst nahe am Halt gebietenden Signal.
 
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Regelhalt oder Bedarfshalt ist am Bahnsteig, hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und
Aussteigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.

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