SR II 01 - Staatsanwaltsklausur Alina

Wann kommt eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht?

§ 56 StGB
bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden
 
Regel: wenn das 1. Mal Freiheitsstrafe: Bewährung
 
Sozialprognose:
  • unter 1 Jahr: geringe Anforderung
  • über 1 Jahr: bes. Anforderungen

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