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Gaststättenrecht
  • Wer ist Betreiber einer Gaststätte?
  • "Stellvertretung"?
  • Was ist unter "Betriebsart" (etwa § 15 III Nr. 1 GastG) zu verstehen?

  • Betreiber ist, wer die Gaststätte als Gewerbetreibender betreibt (Faustformel: derjenige, der sie selbstständig ausübt, etwa der Franchisenehmer)
  • Stellvertretung, § 9 GastG, meint, dass durch den Gewerbetreibenden eine konkrete (natürliche oder juristische) Person als Stellvertreter benannt wird, die dann auch eine öffentlich-rechtliche Rechtsstellung durch die sog. Stellvertretungserlaubnis erlangt. Unzuverlässigkeit etc. misst sich dann am Stellvertreter.
  • Betriebsart
    • weitere Differenzierung als in § 1 I
    • --> ggf. dann unterschiedliche Anforderungen nach § 4 I 1 Nr. 1 bis 3
    • "Charakter"
    • kasuistische Prägung (Diskothek, Eiscafé, Trinkhalle, ...)
    • Erlaubnis immer nur auf eine Betriebsart bezogen!

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