Typisches Mündliche..

Was ist unter Waffe iSd §§ 244/ 250 Ì Nr. 1 a) StGB zu verstehen

Waffen sind bewegliche Sachen, die ihrer bestimmungsgemäßen Art nach zur Verursachung erheblicher Verletzungen von Personen generell geeignet sind.
 
--> Achtung, nicht identisch mit Waffenbegriff des
      WaffG 
--> Waffenbegriff des StGB knüpft nicht aus-
     schließlich an die verwaltungsrechtliche
     Waffenscheinpflicht an
--> maßgeblich vielmehr die abstrakte Ge-
      fährlichkeit
     (weiter als WaffG)

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