Typisches Mündliche..

Welche Gewahrsamsgründe gibt es?

Schutzgewahrsam
wenn sich eine Person in hilfloser Lage befindet 
--> bei freiverantwortlicher Selbstgefährdung darf
      Polizei nur einschreiten, sofern Schutzgüter
      Dritter betroffen sind
 
Präventiv-/ Unterbringungsgewahrsam
zur Abwehr von Straftaten oder OWis
 
Durchsetzungsgewahrsam
Als Vollstreckungsmittel sui generis in § 35 PolG NRW geregelt
--> ACHTUNG Grund-VA (Aufenthaltsvebot,
      Wohnunsverweis, Platzverweis) muss recht-
      mäßig sein!
 
Verbringungsgewahrsam
Maßnahme, mit der einer Person aufgelesen wird, in größerer Entfernung ausgesetzt und dort sich selbst überlassen wird
Zul?
zT.: Keine Freiheitsentziehung, da Person nicht
        festgehalten werde
zT.: Zul. als Maßnahme auf Grundlage der
       Generalklausel/als Vollstreckungsmaß-
        nahme
hM.: RW, da es an einer EGL für derart intensive
         GR-Eingriffe fehle 
         (überzeugend, geht über Platzverweis
          hinaus)
 
Ingewahrsamnahme zum Schutz priv. R'e
Gem. § 35 I Nr. 5 PolG --> Inzidentprüfung
§§ 229, 230 BGB
 

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