Typisches Mündliche..

Bewirkt der Erlass des Arrestbefehls direkt den Arrest?

  • Ja
  • Nein
Dazu muss er erst noch vollzogen werden. Das geschieht auf erneuten Antrag des Gläubigers durch das zuständige Vollzugsorgan (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht oder Grundbuchamt)

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