Typisches Mündliche..

Wie nennt man es, wenn man den Vermögensgegenstand iFd Sicherungsverfügung einer Vertrauensperson zur Verwahrung gibt?
Welcher § regelt dies?

Sequestration
Eine Sicherstellung ist zum einen dadurch zu erreichen, dass der Vermögensgegenstand dem Schuldner weggenommen und einer Vertrauensperson in Verwahrung gegeben wird, bis zwischen Gläubiger und Schuldner in einem ordentlichen Prozess geklärt ist, ob der Herausgabeanspruch des GL wirklich besteht.
 
Die Anordnung, dass eine Sache durch eine
Vertrauensperson verwahrt und verwaltet werden soll bezeichnet das Gesetz als Sequestration, die Vertrauensperson als Sequester.
Dass eine solche Anordnung möglich ist, bestimmt § 938 II ZPO. Aus dem Wort „auch“ ergibt sich, dass die Aufzählung nur beispielhaft und somit nicht abschließend ist. In der Tat können im Einzelfall mehrere Anordnungen zur Erreichung des Sicherungszweckes geeignet sein, zwischen denen das Gericht dann u.U. die Wahl hat.

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