Welche speziellen Ausbildungsverpflichtungen hat der Ausbildende zu erfüllen?

§ 14

die Ausbildung planmäßig durchführen um berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln
selbst ausbilden oder einen Ausbilder ausdrücklich be-auftragen
alle für die Ausbildung erforderlichen Materialien zur Verfügung stellen
zum Berufsschulbesuch anhalten
zur Führung der Ausbildungsnachweise anhalten und sie durchsehen
charakterlich fördern, sittlich und körperlich schützen

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