Welchen besonderen Schutz hat ein JAV-Vertreter, wenn er/sie nach der Ausbildung nicht übernommen werden soll?

Der Arbeitgeber muss ihn mind. 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung von der vorgesehenen Nichtübernahme informieren.

Auf verlangen des Azubis muss der Arbeitgeber ihn in ein Beschäftigungsverhältnis übernehmen.

Diskussion