Besteht eine grundsätzliche Übernahmeverpflichtung nach der Ausbildung?

Der Ausbildungsvertrag ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Eine Übernahmeverpflichtung besteht nicht.

Der Arbeitgeber kann sich aber in den letzten 6 Monaten der Ausbildung verpflichten, den Azubi in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Diese Verpflichtung gilt dann einseitig nur für den Arbeitgeber.

Bei Weiterbeschäftigung – auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag – entsteht ein unbefristetes Arbeits-verhältnis.

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