Muss der Ausbildende dem Auszubildenden auch dann ein Ausbildungszeugnis ausstellen, wenn er unmittelbar nach der Ausbildung im Betrieb weiterbeschäftigt wird?

Ja! der Ausbildende muss das Ausbildungszeugnis unauf-gefordert nach Ausbildungsende aushändigen (andere Regelung nach dem sonstigen Arbeitsrecht!).

Wenn der Ausbildende nicht selbst ausgebildet hat, soll auch der Ausbilder das Ausbildungszeugnis unterschreiben.

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