Typisches Mündliche..

Was ist, wenn ein Arbeitnehmer (Kellner, Platzanweiserin Kino) einen Gegenstand findet? Ist derjenige dann Finder iSd §§ 965 ff. BGB?

Ein Arbeitnehmer (Bspw. eine Platzanweisern, die vertraglich verpflichtet ist, den Theaterraum auf verlorene Gegenstände zu durchsuchen und Fundsachen bei der Geschäftsleitung abzugeben), erwirbt den Besitz an den Fundsachen nicht für sich selbst, sondern als Besitzdiener für seinen Arbeitgeber.
--> Er nimmt Fundgegenstände auch im Sinne der
      Fundvorschriften für den Arbeitgeber „an sich”
      und ist daher selbst kein Finder im
      Rechtssinne.

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