Typisches Mündliche..

Die Klage des Klägers ist begründet - wie kann man als Beklagter möglichst kostengünstig den Rechtsstreit beenden?
Wie wirkt sich das kostenmäßig aus?

sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO
--> hier trägt Kläger die Kosten
 
"Sofort" bedeutet, dass das Anerkenntnis bei der ersten Antragsstellung erfolgen muss.
Beklagter darf dabei keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben haben.
 
Sonst: VU?
--> Gerichtsgebühr? Keine Auswirkungen, es
      bleibt bei 3,0
--> Klägeranwalt Verfahrensgebühr von 1,3
     Terminsgebühr von 0,5
--> Beklagtenanwalt: nur Verfahrensgebühr 0,8
 
Sonst: Anerkenntnisurteil? § 307 ZPO
--> Gerichtsgebühr? Von 3,0 auf 1,0
--> Prozessvertreter aber je 1,3 (VG) + 1,2 (TG)

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