Mündl. Prüfung Grundlagenwissen

Geschichte des Strafrechts

(1) 5. Jahrhundert
-< germanisches Stammesrecht setzt sich langsam durch
-> schrieben Bußgeldleistungen des Täters an sein Opfer vor
->tw. Niederschrift, je nach Region
 
(2) 6. - 15. Jahrhundert ( Mittelalter)
-> Verlagerung der Strafgewalt auf lokale Machthaber, immer häufiger: Leibsstrafen, Folter
 
(3) einheitliche Grundlage für das STrafrecht:
-> erstmals: private Rechtssammlungen wie der Sachsenspiegel, 1230
 
(4) CCC, 1532
-> Constitutio Criminalis Carlina
-> 1. verienheitlichte deutsche Strafgesetzbuch
-> durch Kaiser Karl V. im Jahr 1532 erlassen
-> Systematisierung
-> aber auch : Todesstrafe für Zauberei
 
(5) Friedrich II.  (Preußenkönig)
-> 1740: Abschaffung der Folter als Strafe
-> ab hier : ist Strafrecht von Freiheitsstrafen beherrscht
-> Idee findet sich im ALR und Gesetzen anderer deutschsprachiger Länder wieder
 
(6) NS-Zeit
-> neue Strafen: wie zB Entmannung bei Sexualverbrechen, später aber wieder abgeschaftt

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