Alles Mögliche bis zur Betriebsklausur  

Was gehört zum Feststellen der Fahrbereitschaft im Rangierdienst?

  1. Gemeinsam zu bewegende Fahrzeuge müssen miteinander gekuppelt sein
  2. Die Bremsen müssen gelöst sein
  3. Die zu bewegenden Fahrzeuge dürfen nicht durch Hemmschuhe oder Radvorleger festgelegt sein
  4. Mitfahrende müssen verständigt sein
  5. Außentüren von Reisezugwagen müssen geschlossen sein
  6. Soweit erforderlich muss die Bremsprobe ausgeführt sein
  7. Beim Abstoßen oder Ablaufen müssen die erforderlichen Hemmschuhe zum Anhalten der Wagen gebrauchsfähig an den vorgesehenen Stellen bereitliegen

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