Protokolle

Beweisantrag/
Beweisermittlungsantrag/
Beweisanregung

Unter einem Beweisantrag versteht man das Verlangen des Antragstellers, über eine bestimmte, die Schuld oder Rechtsfolgen der Tat betreffende Tatsachenbehauptung mit einem gesetzlich bestimmten Beweismittel Beweis zu erheben.
 
Ein Beweisermittlungsantrag liegt vor, wenn dem Antrag eine oder mehrere Voraussetzungen des formellen Beweisantrages fehlen(zB eine ladungsfähige Anschrift oder auch der genaue Name eines Zeugen).
Unter einer Beweisanregung versteht man die unbestimmte Aufforderung an das Gericht, in eine bestimmte Richtung zu ermitteln. Ebenfalls als Beweisanregung anzusehen sind Anträge, die sich auf Beweismittel des Freibeweises richten.
 
 

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