Lernfeld 3 Die Anbahnung des Kaufvertrages

Inhalte des Kaufvertrages

Kosten der Beförderung und Beförderungsbedingungen
  • ab Werk“
  • „ab Versandstation“ oder „ab Bahnhof hier“ oder „unfrei“
  • „frei Waggon“ oder „frei Schiff“
  • „frachtfrei“ oder „frei Empfangsstation“ oder „frei Bahnhof dort“
  • „frei Haus“ oder „frei Lager“

  • Käufer trägt alle Kosten
  • Verkäufer trägt Anfuhrkosten, den Rest trägt der Käufer
  • Verkäufer trägt Anfuhr- und Verladekosten, den Rest trägt der Käufer
  • Verkäufer trägt Anfuhr- und Verladekosten sowie Fracht, den Rest trägt der Käufer
  • Verkäufer trägt alle Kosten

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