Berufsausbildung

Wann ist ein Betrieb zur Ausbildung geeignet?

§ 27 BBiG
 
genauere Empfehlungen durch den Bundesausschuss:
  • gültigte Ausbildungsordnungen für alle Ausbildungsberufe des Unternehmensvorhanden sein
  • es müssen Übersichten vorhanden sein, die eine systematische Ausbildungsplanung erkennen lassen 
  • Art und Umfang der Produktion bzw. des Sortiments und der Dienstleistungen müssen gewährleisten, dasss die Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden können 
  • geeignete Arbeitsmittel
  • Vorhandensein von Ausbildungsplätzen- und einrichtungen 

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