Lernfeld 3 Die Anbahnung des Kaufvertrages

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort (7)

= der Ort, an dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat
  • Am Erfüllungsort müssen Käufer und Verkäufer ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllen
    • AUSNAHME: Stückkauf, die Leistung ist unmöglich geworden, z. B. ein Einzelstück wird vor der Übergabe zerstört, z. B. Brand oder Wasserschaden
  • Am Erfüllungsort geht das Risiko der Warenbeschädigung auf den Käufer über
  • Zweiseitigen Handelskauf (Versendungskauf)
    • Risiko geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergeben hat
    • Transportiert der Verkäufer die Ware selbst zum Käufer, dann trägt er das Risiko bis zur Übergabe an den Käufer
  • Einseitigen Handelskauf (Verbrauchsgüterkauf)
    • Der Unternehmer trägt stets das gesamte Transportrisiko (Verbraucherschutz)
  • Warenschulden sind Holschulden
  • Geldschulden sind Schickschulden
  • Käufer trägt immer die Kosten und das Risiko der Geldübermittlung

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