Lernfeld 3 Die Anbahnung des Kaufvertrages

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gesetzlicher Erfüllungsort (3)

  • liegt keine vertragliche Vereinbarung vor, dann ist der Erfüllungsort der Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Schuldners
  • Warenschulden
    • Ort des Verkäufers
  • Geldschulden
    • Ort des Käufers

Diskussion