Typisches Mündliche..

Definition § 315d I Nr. 1 StGB: Ausrichtung oder Durchführung eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens 

Kraftfahrzeugrennen:
Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit mindestens zwei teilnehmenden Kraftfahrzeugen, für die es einer vorherigen Absprache nicht bedarf.
 
Problem: Fahrten, bei denen kein Sieger ermittelt                   werden soll,
                 Fahrten mit geringen Geschwindig-
                 keiten und Einhaltung der Verkehrs-
                 regeln
 
Nicht erlaubt: keine behördliche Genehmigung
                         nach §§ 29 Abs. 2 i.V.m. 46 Abs. 3
                         StVO
 
Ausrichtung und Durchführung:
Ein Rennen richtet aus, wer im Hintergrund als geistiger und praktischer Urheber, Planer und Veranlasser die Veranstaltung vorbereitet, organisiert oder eigenverantwortlich gestaltet. Ein Rennen führt durch, wer vor Ort die Veranstaltung organisiert oder eigenverantwortlich gestaltet.
 
Problem: rein innenorganisatorische Handlungen,
                 Zeitpunkt der Vollendung

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