Bautechnische Grundlagen

07+08-Bauverfahren im Erdbau, Baugrubenumschließungen, Spezialtiefbau, Wasserhaltung, Ohne Übungen

Was ist unter einer Bohrpfahlwand zu verstehen? Wann ist diese einzusetzen?

  • Überschnittene Bohrpfahlwände sind bei anstehendem Grundwasser als wasserdichter Verbau geeignet
  • Abwechselnd bewehrt / unbewehrt
  • Überschneidung von 10 –15 cm
  • Herstellung im „Pilgerschrittverfahren“ (unbewehrter Primärpfahl 2, 4, 6, dann bewehrter Sekundärpfahl 1, 3, 5)
  • Oftmals gleichzeitig späterer Bauwerksbestandteil
  • Stahlbeton-Bohrpfähle (Durchmesser 40 –100 cm) in fortlaufenden Bohrpfahlwänden
  • Hoher Arbeits-und Kostenaufwand
  • Bei der aufgelösten Bohrpfahlwand sind alle Pfähle bewehrt, der Achsabstand ist je nach statischen und geologischen Erfordernissen wesentlich größer als der Bohrpfahldurchmesser.
  • Zwischen den Pfählen verbleibt also ein Abstand, der meist mit Spritzbeton ausgefacht wird. Die Ausfachung zwischen den Bohrpfählen als Spritzbetongewölbe ausgeführt.
  • Nur bei Vorhandensein von vorübergehend standfesten Böden ohne bzw. mit geringem Grundwassereinfluss möglich
  • Die Horizontalkräfte können durch Verpressanker o.ä. aufgenommen werden

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