Kapitel 5 - Leasing

Wie wird Financial Leasing in der GuV behandelt?

Die Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. In die GuV geht die Abschreibung des Leasinggegenstandes und der Zinsaufwand. Der Tilgungsanteil ist nicht erfolgswirksam. Beim Leasinggeber ist der Zinsanteil Ertrag und die Tilgung eine Minderung der Forderung.

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