Typisches Mündliche..

Wann liegt ein Fall einer notwendigen Streitgenossenschaft vor?

Aus prozessrechtlichen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung, wenn sich die Rechtskraft auf alle Streitgenossen erstreckt (bspw.: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft wirkt für und gegen alle Aktionäre) [Lüke, ZPO, § 41, Rn.446].

Aus materiell-rechtlichen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung, wenn mehreren ein Recht zusteht oder sie nur zusammen darüber verfügen dürfen (bspw.: Erbengemeinschaft, Auflassungsklage mehrerer Miteigentümer) [BGH NJW 1990, 2688, 2689].

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