Entgeltfortzahlung bei Krankheit, § 3 I EFZG - Schema

  • Wartezeit: 4 Wochen, § 3 III
  • Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
    • Krankheit = jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der der Heilbehandlung bedarf
    • Arbeitsunfähigkeit = AN kann Arbeitspflicht gar nicht nachkommen
      • Teilunfähigkeit genügt nicht
  • Kein Verschulden
    • gemeint: Versch. gegen sich selbst - insb. vorsätzliches oder besonders leichtfertiges Verhalten
    •  ≠ (Extrem-)Sportverletzung
  • ggf. Leistungsverweigerungsrecht des AG gem. § 7 EFZG

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