Kabotageverkehr 

Innerstaatliche Güterbeförderung (Be- und Entladung in einem Land) durch einen ausländischen Frachtführer. Kabotageverkehr ist üblicherweise nicht erlaubt. In der Europäischen Union ist er erlaubt, sofern
  • der Frachtführer aus einen EU-Staat kommt 
  • und über die EU-Lizenz verfügt

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