Handlungsfeld 3   

Vorschriften

Beim Verkaufsgespräch spricht sie die Kundin auf eine Filialistenwerbung an: Bestimmen Sie bei ausgewählten Brillenfassungen den Preis selbst. Es handelt sich dabei um eine zeitliche begrenzte Aktion, die zu Zeit noch Gültigkeit hat. Handelt es sich bei dieser Art Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs um eine rechtmäßige Werbung?

Die Selbstbestimmung des Preises, die für alle Kunden möglich ist, wird rechtlich nicht als Rabatt angesehen. Es handelt sich rechtlich gesehen um eine zulässige Reduzierung des Normalpreises (Anmerkung: Im Kleingedruckten gibt die Filialkette an, dass sich dies nur auf bestimmtes Fassungsangebot bezieht)

Diskussion