Mündl. Prüfung Grundlagenwissen

Begriffe
 
(1) Rechtsverhältnis
(2) subj. Recht
(3) Anspruch
(4) Forderung
 

(1) Rechtsverhältnis
-> jeweils einzelne rechtlich geregete Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu eine Gegenstand, aus der sich mindestens ein subj. Recht ergibt oder ergeben kann
 
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(2) Subjektives Recht
-> eine von der Rechtsordnung verliehene Willensmacht
-> auch: Herrschaftsrechte, Gestaltunsgrechte, persönlichkeitsrechte, Ansprüche
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(3) Anspruch
-> § 194 I BGB:
Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern
 
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(4) Forderungen
-> ANspürche des Schuldrechts
 
Inhaber der Forderung: Gläubiger
Verpflichteter: Schuldner

Diskussion