VerwR AT

Streit

§ 48 IV VwVfG–Fristberechnung

Π Wann beginnt die Jahresfrist?
 
tvA: Bearbeitungsfrist
- Frist beginnt ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit des VA bzw. Kenntnis von den zum Widerruf ermächtigenden Umständen
pro: Wäre es eine Entscheidungsfrist, könnte die Behörde sie durch neue Ermittlungen künstlich in die Länge ziehen
 
h.M.: Entscheidungsfrist
- Frist beginnt, wenn der Behörde die erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind
pro:
-Behörde wäre gezwungen, um die Frist zu wahren, eine Entscheidung aufgrund nicht ausreichend ermittelter Tatsachengrundlage zu treffen
- Wortlaut: "welche die Rücknahme rechtfertigen"
- § 24 II VwVfG: Behörde ist zur Ermittlung aller entscheidungserheblichen Tatsachen verpflichtet
 

Diskussion