Handlungsfeld 3   

Vorschriften

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind in einer Augenoptik-Werkstatt zu beachten?

-Erste-Hilfe-Material: aufgrund der Betriebsart des AO Betriebes und der Beschäftigtenzahl
genügt die Bereitstellung eines "Kleinen" Verbandskasten nach DIN 13157-C
-Ersthelfer: der Unternehmer hat bei 2 bis 20 Versicherten einen Ersthelfer zu stellen
 >bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in
   Verwaltung-und Handelsbetrieben 5% 
> 10% bei sonstigen Betrieben
 > der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das der 
  Erste-Helfer alle 2 Jahre  fortgebildet wird
- der Versicherte hat sich zum Erst-Helfer    auszubilden
-PSA: der Arbeitgeber hat die Pflicht, diese bereit zu stellen un den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, diese zu benutzen
-Schutzausrüstung im AO-Handwerk
Ausrüstung             Schutz gg Gefahren
 
Schutzbrille           Bröckeln, Schleifen, Polieren
                                Bohren, Fräsen
 
Haarnetzgummi   Arbeiten an drehenden Teilen
                                Bohren, Polieren
 
Gummihandschuhe.  Kleben und Entfetten
                                Umgang mit Gefahrenstoffen
 
Gehörschutz       ab 80dBA ständig

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