Investitionsrechnung

Investitionsrechnung

= Verfahren der Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, da Investitionsentscheidungen grds. längerfristiger Natur sind und i.d.R. langfristige kapitalbindende Wirkung haben
  • Investitionsentscheidungen sind schwer revidierbar, Finanzierungsmittel knapp
  • hilft dabei, Nutzen und Folgen verschiedener Handlungsalternativen zu bewerten, um richtige Entscheidung zu treffen
  • Beachtung des Grds. der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 110 II NKomVG), des Minimalprinzips (Erreichung des gegebenen Ziels mit heringsmöglichen Aufwand)
  • § 12 KomHKVO I 1 NKomVG: vor Investition muss Wirtschaftlichkeitsvergleich (Folgekosten)
 

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