Definitionen  

ZivR, DeliktsR

Verkehrssicherungspflicht

Jedermann, der in seinem Verantwortungsbereich Gefahren schafft oder andauern lässt, muss die notwendigen Vorkehrungen treffen, die im Rahmen des wirtschaftlichen Zusammenlebens geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden

Diskussion