Definitionen  

GrundR, ÖffR

Subsidiarität

Der Beschwerdeführer muss alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um es erst gar nicht zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung durch die Fachgerichte und somit ohne Inanspruchnahme des BVerfG zu erreichen

Diskussion