Anwaltsklausur Anträge

Kläger

Zahlungsanträge nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil

... das Versäumnisurteil vom 25.05.2009 aufrechtzuerhalten.

Der Antrag bezieht sich auf das Unterliegen des Beklagten durch eine

Sachentscheidung des Gerichts nach § 343 ZPO.

... den Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 25.05.2010 durch

zweites Versäumnisurteil zu verwerfen.

Anmerkung: Nach §§ 700 Abs. 1, 345 ZPO ist dieser Antrag auch bei Säumnis des

Beklagten nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu stellen.

Der Kläger stellt den Antrag gemäß § 345 ZPO, bei zwar zulässigem Einspruch aber

erneuter Säumnis.

... den Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 25.05.2010 ohne

mündliche Verhandlung durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen.

Anmerkung: Dieser Antrag ist nach § 341 ZPO bei einem unzulässigen Einspruch des

säumigen Gegners zu stellen.

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