§ 823

Def. Gesundheitsverletzung 

Eine Gesundheitsverletzung meint jedes Hervorrufen oder Steigern eines von den normalen körperlichen Funtkionen nachteilig abweichenden Zustands, wobei unerheblich ist, ob Schmerzzustände auftreten oder bereits eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist, etwa in Form einer Krankheit. 
 
Eine Gesundheitsverletzung gem. § 7 StVG sowie § 823 BGB setzt somit nicht zwangsläufig eine organische Ursache voraus. Auch psychische Beeinträchtigungen können eine derartige Gesundheitsverletzung darstellen. 

Diskussion